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In wenigen Schritten zur Prämie für das E-Auto
nostrud exercitation

Von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Prämie - so geht's

Informationen einholen
Antrag stellen
Daten und Dokumente
Prämie erhalten
Neues Jahr - neue Prämie

1. Informationen einholen

Du weißt bisher nur, dass es die THG-Quote gibt. Was das genau bedeutet, ist dir aber nicht klar. Wir helfen dir gerne weiter und stellen dir die wichtigsten Fakten zusammen.

2. Antrag stellen

Wenn du die Prämie für die THG-Quote von Knauber erhalten möchtest, dann beantrage dies einfach bequem online. Übrigens: auch Firmenfahrzeuge sind prämienberechtigt. Du kannst dich hierzu entweder mit Erlaubnis des Arbeitgebers selbst anmelden, oder dein Arbeitgeber meldet sich direkt an.

Jetzt Antrag stellen

3. Daten und Dokumente

Das geht ganz einfach und ist in wenigen Minuten erledigt - wir führen dich in der Anfrage durch die Informationen, die wir brauchen: neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift sowie einer E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation benötigen wir deine Kontodaten für die Auszahlung der Prämie und ein Foto oder Scan des aktuellen Fahrzeugscheins. Damit melden wir das E-Auto für dich beim Umweltbundesamt an.

4. Prämie erhalten

Wir erhalten vom Umweltbundesamt eine Quoten-Bescheinigung für dein angemeldetes E-Auto. Wir kümmern uns ebenfalls um die nötige Abwicklung mit dem Hauptzollamt und die Vermarktung der Quote. Insgesamt kann der Ablauf mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Prämie zahlen wir dir trotzdem innerhalb von 4-6 Wochen aus.

5. Neues Jahr - neue Prämie

Du profitierst jährlich von der Prämie - dazu benötigen wir einmal pro Jahr ein Foto des aktuellen Fahrzeugscheins. Damit können wir dein E-Auto wieder beim Umweltbundesamt anmelden.

THG-Prämie

Individuelle Prämienhöhe

Für das Jahr 2024 gelten folgende Prämienhöhen:

E-PKW und Zweiräder (Klasse M1 & sonstige) werden mit einem Pauschalverbrauch von _M1:KWH_ kWh berechnet, daher zahlen wir E-Haltern eine Prämie in Höhe von _M1_ Euro aus.

E-Leichtnutzfahrzeuge bis 3,5 t (Klasse N1) werden mit _N1:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N1_ Euro.

E-Nutzfahrzeuge größer als 3,5 t bis 12 t (Klasse N2) werden mit _N2:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt hier _N2_ Euro.

E-Nutzfahrzeuge größer als 12 t (Klasse N3) werden mit _N3:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N3_ Euro.

Für Busse (Klasse M3) mit dem Pauschalverbrauch von _M3:KWH_ kWh erhält der E-Halter eine Prämie von _M3_ Euro.

Für öffentliche Ladesäulen zahlen wir pro geladener kWh _Ladesaeule_ Euro. Wichtiger Hinweis: Die Ladesäule muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein und für die Beantragung der Prämie muss eine Abrechnung des Vorjahres vorliegen.

Jetzt Prämie beantragen

Die wichtigsten Fragen zur THG-Quote

Das können wir für Sie tun…

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