Von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Prämie - so geht's
1. Informationen einholen
Du weißt bisher nur, dass es die THG-Quote gibt. Was das genau bedeutet, ist dir aber nicht klar. Wir helfen dir gerne weiter und stellen dir die wichtigsten Fakten zusammen.
2. Antrag stellen
Wenn du die Prämie für die THG-Quote von Knauber erhalten möchtest, dann beantrage dies einfach bequem online. Übrigens: auch Firmenfahrzeuge sind prämienberechtigt. Du kannst dich hierzu entweder mit Erlaubnis des Arbeitgebers selbst anmelden, oder dein Arbeitgeber meldet sich direkt an.
3. Daten und Dokumente
Das geht ganz einfach und ist in wenigen Minuten erledigt - wir führen dich in der Anfrage durch die Informationen, die wir brauchen: neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift sowie einer E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation benötigen wir deine Kontodaten für die Auszahlung der Prämie und ein Foto oder Scan des aktuellen Fahrzeugscheins. Damit melden wir das E-Auto für dich beim Umweltbundesamt an.
4. Prämie erhalten
Wir erhalten vom Umweltbundesamt eine Quoten-Bescheinigung für dein angemeldetes E-Auto. Wir kümmern uns ebenfalls um die nötige Abwicklung mit dem Hauptzollamt und die Vermarktung der Quote. Insgesamt kann der Ablauf mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Prämie zahlen wir dir trotzdem innerhalb von 4-6 Wochen aus.
5. Neues Jahr - neue Prämie
Du profitierst jährlich von der Prämie - dazu benötigen wir einmal pro Jahr ein Foto des aktuellen Fahrzeugscheins. Damit können wir dein E-Auto wieder beim Umweltbundesamt anmelden.
THG-Prämie
Individuelle Prämienhöhe
Für das Jahr 2024 gelten folgende Prämienhöhen:
E-PKW und Zweiräder (Klasse M1 & sonstige) werden mit einem Pauschalverbrauch von _M1:KWH_ kWh berechnet, daher zahlen wir E-Haltern eine Prämie in Höhe von _M1_ Euro aus.
E-Leichtnutzfahrzeuge bis 3,5 t (Klasse N1) werden mit _N1:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N1_ Euro.
E-Nutzfahrzeuge größer als 3,5 t bis 12 t (Klasse N2) werden mit _N2:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt hier _N2_ Euro.
E-Nutzfahrzeuge größer als 12 t (Klasse N3) werden mit _N3:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N3_ Euro.
Für Busse (Klasse M3) mit dem Pauschalverbrauch von _M3:KWH_ kWh erhält der E-Halter eine Prämie von _M3_ Euro.
Für öffentliche Ladesäulen zahlen wir pro geladener kWh _Ladesaeule_ Euro. Wichtiger Hinweis: Die Ladesäule muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein und für die Beantragung der Prämie muss eine Abrechnung des Vorjahres vorliegen.
Die wichtigsten Fragen zur THG-Quote
Die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor wird vor allem über drei Ansätze verfolgt: die Reduzierung des Verkehrsaufkommens, die Verlagerung des Aufkommens auf emissionsärmere Verkehrsmittel und der Umstieg auf alternative, klimaschonende Antriebsarten. Vor allem der dritte Ansatz soll durch die THG-Quote angeregt werden. Der Hintergedanke: Wer CO2-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss dafür zahlen – und zwar Jahr für Jahr mehr. Diese steigenden Kosten werden die Mineralölkonzerne auf die Preise umschlagen: Benzin und Diesel werden immer teurer. So sollen Autofahrer sowie Fuhrpark- und Flottenbetreiber animiert werden, auf sauberere Antriebe umzusteigen. Leider können nicht alle Mobilitätsanforderungen mit Fahrrad & Co. gelöst werden. Daher unterstützt das Instrument der THG-Quote zumindest einen Übergang zu anderen klimaschonenden Antriebsarten, wie etwa E-Mobilität.
Den wirklichen Wert vermiedener Treibhausgasemissionen ist je Fahrzeugtyp, gefahrener Kilometer und Fahrweise natürlich unterschiedlich. Daher wurde der Wert gesetzlich festgelegt: Grundlage dafür bildet ein Verbrauchswert von 1,9 MWh pro Fahrzeug. Dieser wird darauf mit dem Treibhausgasemissionswert (festgelegt durch das Umweltbundesamt) multipliziert. Mit den aktuellen Werten ergibt dies jährlich 270 Kilogramm CO2.
Grundsätzlich ist natürlich keiner gezwungen, den Strom bzw. die THG-Quote anrechnen zu lassen. Es scheint sogar auf den ersten Blick sinnvoll zu sein seine Quote nicht zu vermarkten und damit das Angebot zu verknappen, damit würde der Preis der THG-Quotenerfüllung steigen und damit auch die finanzielle Belastung der Mineralölindustrie. Doch der Gesetzgeber sieht vor, nicht genutzte Strommengen bzw. THG-Quoten selbst in den Markt zu bringen und zu versteigern, somit fließt die THG-Quote so oder so in den Markt mit ein. Daher macht es Sinn, die eigenen Strommengen einzubringen und selbst aktiv zur Verkehrswende mit beizutragen.